Ausbau Mügeln

Anschrift : Dr.-Friedrichs-Str. 67 | 04769 Mügeln

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      AGB

      Bauleistungen

      I. Allgemeines

      1. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von der Firma AUSBAU MÜGELN GmbH (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die jeweils gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) und die nachstehenden Geschäftsbedingungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von den AGB und der VOB sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
      2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen; dies insbesondere bei Änderungen des Vertragsinhaltes und bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen ( §2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B).
      3. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 30 Kalendertage bindend.
      4. Der Auftraggeber hat den Nachweis über die Tragfähigkeit von Untergründen und Gebäudeteilen zu erbringen. Eventuelle Zusatzarbeiten, die z. B. wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit von Untergründen oder Gebäudeteilen, schwierigen Bodenverhältnissen usw. entstehen und die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots / der Auftragsbestätigung nicht bekannt waren, werden gesondert nachberechnet.

      II. Angebots- und Entwurfsunterlagen

      1. Entwurfsarbeiten, Statiken und Zeichnungen werden grundsätzlich erst nach Auftragserteilung durchgeführt. Werden diese auf Wunsch des Auftraggebers bereits zum Angebot gefertigt und erfolgt die Auftragserteilung an einen Dritten, wird dieser Aufwand in Rechnung gestellt.
      2. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
      3. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

      III. Preise

      1. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
      2. Eine Mehrwertsteuererhöhung kann im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Ware bzw. Leistung nach dem Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluss geliefert oder erbracht wird.

      IV. Zahlung

      1. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug an den Auftragnehmer zu leisten.
      2. Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung 18 Werktage nach Rechnungslegung in Zahlungsverzug. Eine erste Zahlungserinnerung erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist. Nach der dritten erfolglosen Mahnung wird der Vorgang an ein Inkassobüro abgegeben. Der Auftraggeber ersetzt im Falle des Zahlungsverzuges dem Auftragnehmer den entstandenen Verzugsschaden (Verzugszins, Mahngebühren) und die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts dem Auftragnehmer entstehen. Der Verzugszins beträgt mindestens 5%, gegenüber einem Unternehmer 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.
      3. Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
      4. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder werden ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, ist der Auftragnehmer, nachdem er eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt oder zugleich erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde, nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen (§ 9 Nr. 2 VOB/B).
      5. Der Auftraggeber darf wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen seine Zahlung nur in angemessenem Umfang zurückbehalten. Über die angemessene Höhe des zurückzubehaltenden Betrages entscheidet im Streitfall ein von der Handwerkskammer benannter Sachverständiger. Der Spruch ist für beide Seiten bindend. Die Kosten des Sachverständigen teilen sich Auftragnehmer und Auftraggeber zu gleichen Teilen, soweit der Auftraggeber tatsächlich ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auftragnehmer hat, ansonsten trägt der Auftraggeber die Kosten.

      V. Lieferzeit und Montage

      Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß II., Ziffer 2, erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuelle Sicherheit bzw. eine vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

      VI. Eigentumsvorbehalte

      1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen (auch in verarbeiteter Form und bei Weiterveräußerung) bis zum Eingang der vollständigen Zahlung (einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen) aus dem Vertrag vor.
      2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.
      3. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
      4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen des Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

      VII. Abnahme und Gefahrenübergang

      1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der auszuführenden Arbeiten.
      2. Werden die ausgeführten Arbeiten vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
      3. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen werden und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
      4. Die Arbeiten sind nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt förmlich.

      VIII. Haftung

      1. Die Gewährleistung der erbrachten Leistungen richtet sich nach § 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B (VOB/B).
      2. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

      IX. Gerichtsstand

      Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, unbeschadet jedoch des Rechts des Auftragnehmers, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben.
      Für sonstige Personen gilt: Hat der Auftraggeber in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, unbeschadet des Rechtes des Auftraggebers, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben.
      Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 33 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).

      X. Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bedingung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt.

      XI. Schlichtungsverfahren

      Die AUSBAU Mügeln GmbH nimmt nicht am Schlichtungsverfahren teil.

      XII. Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der AUSBAU Mügeln GmbH, Dr.-Friedrichs-Straße 67, 04769 Mügeln, Tel.: 034362 4040, Fax: 034362 40439, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      Muster-Widerrufsformular

      Lieferung

      1. Allgemeines

      Allen Liefergeschäften der AUSBAU Mügeln GmbH (im folgenden Lieferer genannt) liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
      Für den Lieferer sind Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, nicht verbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt worden sind und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferers.

      2. Angebot und Vertragsabschluss

      Lieferverträge werden nur zu den nachfolgenden Bedingungen abgeschlossen, auch wenn sich bei ständigen Geschäftsbeziehungen künftig nicht ausdrücklich darauf berufen wird. Angebote des Lieferers sind unverbindlich und freibleibend. Verpflichtet ist der Lieferer nur nach Maßgabe seiner schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn und soweit sie vom Lieferer schriftlich anerkannt worden sind.
      Der Lieferer behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
      Ebenso ist der Lieferer verpflichtet, vertraulich bezeichnete Unterlagen des Abnehmers nur mit dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
      Entwurfsarbeiten, Statiken und Zeichnungen werden grundsätzlich erst nach Auftragserteilung durchgeführt. Werden diese auf Kundenwunsch bereits zum Angebot gefertigt und erfolgt keine Auftragserteilung, wird dieser Aufwand in Rechnung gestellt.

      3. Preise und Zahlungsbedingungen

      Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
      Ändern sich nach Vertragsabschluss die auftragsbezogenen Kosten des Lieferers, so sind die Preise für die noch nicht ausgeführten Lieferungen entsprechend anzupassen.
      Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% bei Privatpersonen und 8% bei Unternehmen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geschuldet, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens.

      4. Fracht

      Hat der Lieferer es übernommen, die Frachtkosten zu tragen, steht es ihm frei, frachtfrei zu liefern oder die ihm andernfalls entstehende günstige Fracht zu vergüten. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

      Rücknahmepflicht

      Besteht Rücknahmepflicht, so ist die Verpackung, wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, sofort wieder zurückzugeben.
      Rücknahmen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

      5. Gefahrübergang

      Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Besteller über, wenn die Waren die Versandstelle verlassen haben, auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Lieferers, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung auf den Besteller über. Bei Rücknahme von Waren sowie bei Umarbeitungsmaterial trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang des Lieferwerkes.

      6. Lieferungs- und Abnahmepflichten

      Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch erst, wenn vom Besteller alle Ausführungseinzelheiten geklärt und die von ihm zu schaffenden Voraussetzungen erfüllt sind.
      Liefertag ist der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Lieferers, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Auch bei Terminvereinbarungen gerät der Lieferer nur durch Mahnung in Verzug. Teillieferungen sind zulässig. Ist eine Abnahme nach besonderen Bedingungen vereinbart, so hat der Besteller dieses unverzüglich nach Meldung der Abnahmebereitschaft auf eigene Kosten durchzuführen. Erfolgt die Abnahme trotz setzens einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der Lieferer berechtigt die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahren des Bestellers einzulagern. Damit gilt die Ware als abgenommen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Störungen durch höhere Gewalt. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf und sonstigen Störungen, die trotz Sorgfalt nicht abwendbar waren, sowie bei Störungen im Betriebsablauf durch Unterlieferanten und Transportunternehmer.

      7. Haftung für Mängel der Lieferung

      Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Eingang, am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
      Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige können Ansprüche aus der Haftung für Mängel der Lieferung nicht mehr anerkannt werden. Dem Lieferer ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Überprüfung hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Besteller Interesse an sofortiger Erledigung hat. Ohne Zustimmung des Lieferers darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren nichts geändert werden. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Lieferers der Mangel kostenlos oder kostenloser Umtausch der beanstandeten Ware vorgenommen oder der Rechnungswert gutgeschrieben. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Geringe Abweichungen in den Maßen und Gewichten sind jedoch unwesentlich und vorbehalten. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung derjenigen Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

      8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

      In allen Fällen, in denen der Lieferer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Übernimmt der Lieferer die vertragliche Verpflichtung, seine Produkte auf das Vorliegen bestimmter Eigenschaften zu untersuchen, so haftet er nur soweit, als der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass er schriftlich vereinbarte Prüfbedingungen mindestens fahrlässig verletzt hat.

      9. Garantiebestimmungen

      Wir übernehmen für die von uns gelieferten Produkte eine Garantie auf die Dauer von 2 Jahren für Lichtechtheit (Farbtreue), Wetterbeständigkeit und Schlagfestigkeit. Die Gewähr erstreckt sich darauf, dass die Erzeugnisse innerhalb der Garantiezeit ihren Verwendungszweck voll erfüllen, d.h. den allgemeinen Anforderungen z. B. der Signalschau bei Verkehrszeichen nach heute üblichen Maßstäben entsprechen.

      10. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

      Der Lieferer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und der vollständigen Tilgung aller Forderungen gegenüber dem Besteller, unabhängig jeglichen Rechtsgrundes, vor.
      Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MWSt). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

      11. Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie anzuwendendes Recht

      Für alle sich aus dem Liefervertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Erfüllungsort Mügeln. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder des Abnehmers. Der Lieferer ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechsel und Scheckverbindlichkeiten. Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      12. Schlichtungsverfahren

      Die AUSBAU Mügeln GmbH nimmt nicht am Schlichtungsverfahren teil.

      13. Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der AUSBAU Mügeln GmbH, Dr.-Friedrichs-Straße 67, 04769 Mügeln, Tel.: 034362 4040, Fax: 034362 40439, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

      Muster-Widerrufsformular

      Allgemeine Einkaufsbedingungen

      § 1. Allgemeine Bestimmungen

      § 1.1 Für alle Bestellungen der Firma AUSBAU Mügeln GmbH im Folgenden AM oder Firma genannt – gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.

      § 1.2 Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.

      § 1.3 Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.

      § 1.4 Für alle Verträge gilt für die Firma AUSBAU Mügeln GmbH eine sofortige Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung einer jeglichen Frist zum Monatsende. Für den Fall der Unwirksamkeit der vorgenannten Regelung gilt das Gesetz.

      § 2. Lieferung und Versand

      § 2.1 Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung der Firma AM zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.

      § 2.2. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der Firma AM und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versand- papieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der Firma AM angegeben.

      § 2.3 Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherung und sämtlicher sonstigen Nebenkosten trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

      § 3. Lieferfristen, Liefertermine

      § 3.1 Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder –termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.

      § 3.2 Die Firma AM ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.

      § 4. Qualität und Abnahme

      § 4.1 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht.

      § 4.2 Die Firma AM behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst dann abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.

      § 4.3 Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.

      § 4.4 Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.

      § 5. Preis und Zahlungsbedingungen

      § 5.1 Vereinbarte Preise sind Höchstpreise, Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der Firma AM zugute.

      § 5.2 Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

      § 5.3 Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist die Firma AM berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht zurückzuhalten.

      § 5.4 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen abzüglich 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasse ab Rechnungseingang bei AM.

      § 6. Aufrechnung und Abtretung

      § 6.1 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.

      § 6.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die AM ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.

      § 7. Gewährleistung

      § 7.1 Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt die Firma AM auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.

      § 7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.

      § 7.3 Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl durch Firma AM kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist die Firma AM – nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer – berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht in Verzug gerät.

      § 7.4 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.

      § 7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch die Firma AM erfolgen.

      § 8. Informationen und Daten

      Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.

      § 9. Schutzrechte Dritter

      Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die Firma AM dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.

      § 10. Datenschutz

      Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.

      § 11. Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

      § 12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsstatus

      § 12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstellenangabe der Firma AM.

      § 12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

      § 12.3 Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma AUSBAU Mügeln GmbH, Dr.-Friedrichs-Straße 67, 04769 Mügeln.

      § 13. Abweichende Vereinbarungen

      Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.